Mittwoch, 3. Juli 2019

Online-Flugfreigabe für Freizeit-Drohnenpiloten in den USA und EU

Drohnenaufnahme von den Florida-Keys
Gute Nachricht für alle Hobbypiloten ("recreational flyers") in den USA. Und damit auch schlechte für die in der EU. Die Luftaufsichtsbehörde FAA will das moderne Luftraum-Freigabeverfahren LAANC in Kürze auch für Hobbyflieger einführen.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass im Abstand von 5 Meilen rund um einen Flughafen der Tower vom Piloten kontaktiert werden muss.

Gerade an beliebten Urlaubszielen wie z.B. Florida scheint aber neben den großen internationalen Flughäfen in Miami, Orlando und Co. auch noch jeder zweite Millionär seinen Privatflughafen zu haben. Quasi fast die ganze Küste ist beschränkt befliegbarer Luftraum.