Mittwoch, 3. Juli 2019

Online-Flugfreigabe für Freizeit-Drohnenpiloten in den USA und EU

Drohnenaufnahme von den Florida-Keys
Gute Nachricht für alle Hobbypiloten ("recreational flyers") in den USA. Und damit auch schlechte für die in der EU. Die Luftaufsichtsbehörde FAA will das moderne Luftraum-Freigabeverfahren LAANC in Kürze auch für Hobbyflieger einführen.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass im Abstand von 5 Meilen rund um einen Flughafen der Tower vom Piloten kontaktiert werden muss.

Gerade an beliebten Urlaubszielen wie z.B. Florida scheint aber neben den großen internationalen Flughäfen in Miami, Orlando und Co. auch noch jeder zweite Millionär seinen Privatflughafen zu haben. Quasi fast die ganze Küste ist beschränkt befliegbarer Luftraum.
Während in den USA die FAA-Registrierung als Hobbypilot Pflicht, aber auch recht einfach ist, ist diese Freigabe durch die Tower eher schwierig. Durch Überschneidungen konnte es sein, dass man bei 3-4 Towern anrufen müsste, um dann vielleicht vom Lotsen des 4. Towers ein Nein zu bekommen (was er nicht begründen muss). Dazu darf man sich damit herumschlagen, wie man seine Postion jeweils in nautischen Meilen relativ zum Tower durchgibt. Bei meinem letzten Florida-Urlaub habe ich das erst gar nicht angefangen und habe mir nur Flugorte gesucht, die außerhalb der kontrollierten Lufträume waren. Das waren aber nur eben nur recht wenige.

Jetzt kann man bald seinen Flugplan online übermitteln, den man unkompliziert mit einer passenden wie z.B. Airmap erstellt hat. Die Freigabe oder Ablehnung erfolgt fast in Echtzeit innerhalb weniger Sekunden oder Minuten.

Dass das gut funktioniert, haben die unter Chapter 107 registrierten kommerziellen Piloten schon seit längerer Zeit unter Beweis stellen dürfen, da für sie LAANC schon genutzt werden kann. Aber die waren in Sachen Luftraumsicherheit auch in der Regel weniger das Problem als der Walmart-Kunde mit seiner Chinadrohne.

Flug am Morgen an der Mosel
Als Zusatznutzen wissen nun auch Tower und Piloten, wo jemand mit seinem Privatkopter unterwegs ist. Sie können also Piloten der bemannten Luftfahrt einfacher gewarnt werden oder dem Hobbypiloten bei einem ungeplanten Rettungsflug eines Hubschraubers das Signal zur Landung übermittelt werden.


EU liegt deutlich hinten


In der EU sind wir leider davon noch weit entfernt. Die Luftsicherheits-Agentur EASA hat gerade ganz frisch neue Regelungen vorgestellt, die nun bis 2020 in nationales Recht überführt werden müssen. Von einer Online-Freigabe können wir nur träumen. In Deutschland müssen Freigaben schriftlich bei einer der 16 Landesluftfahrtbehörden beantragt werden und können dann 2-3 Monate in der Bearbeitung hängen.

Die neuen Regelungen sehen alle vor, dass neue Drohnen ab einer gewissen Mindestgröße automatische Fluginformationen an den Tower übermitteln. An eine Zweiwegekommunikation als zusätzlichen Bürgerservice wurde aber mal wieder nicht gedacht.

Für eine Besserung stehen die Zeichen auch nicht gut. Die aktuell nominierte Kandidatin für den Posten des EU-Kommissionspräsidenten, Ursula von der Leyen, ist leider nicht dafür bekannt, dass sie den Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme besonders innovativ vorangetrieben hat. Teilweise war sie sogar Bremserin.

Nutzt also die Freiheiten im USA-Urlaub ("Land of the free", fliegt legal digital und bringt schöne Bilder mit! ...und bügelt hierzulande weiter das Kohlepapier für den doppelten Durchschlag bei der Antragsstellung für Aufstiegsgenehmigungen bei Landesluftfahrtbehörden.

#digitalisierung #neuland

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